Die Kosten für eine professionelle Folierung hängt von der Qualität der Folie, Fahrzeugmodell und der Anzahl der Autoscheiben ab. Für einen Kleinwagen, mit 3 Scheiben, kann man mit einer 3M Qualitätsfolie rund 490 CHF rechnen, für einen Kombi oder Limousine sind die Kosten bei 790 CHF.

Frontscheibe, so wie die Fahrer- und Beifahrer Scheiben müssen mindestens 70 % Licht durchlassen. Meist ist dies bereits ab Werk ausgereizt, deshalb ist eine zusätzliche Tönung nicht erlaubt.

Ab der B-Säule ist hingegen alles erlaubt. Solange die Sicht nach hinten durch die 2 Aussenspiegel gewährleistet ist, könne die hinteren Scheiben so wie Heckscheibe sogar ganz abgedeckt werden.

Getönte Scheiben werten das Auto optisch auf. Weitere Vorteile: Hitzeschutz durch hochwertige Tönungsfolien, die sommerliche Hitze und Infrarotstrahlen effektiv abbauen — das sorgt für angenehmere Temperaturen, entlastet die Klimaanlage und senkt den Treibstoffverbrauch. Zudem schützen Markenfolien wie z. B. von 3M Kinder und Tiere zu 99 % vor schädlichem UV-Licht. Im Gegensatz dazu bietet eine einfache Werks-Rauchglas-Tönung nur wenig Schutz vor UV oder Hitze.

Für die professionelle und qualitative hochwertige Autoscheibentönung benötigen wir zwischen 3 – 5 Stunden. Die Dauer hängt stark vom Fahrzeugtyp und der Anzahl Scheiben ab. 

In der Schweiz dürfen ab der B-Säule nach hinten alle Autoscheiben getönt werden. Die Frontscheibe sowie die Fahrer- und Beifahrerscheiben dürfen hingegen nicht getönt sein bzw. nur sehr restriktiv, da hier gesetzliche Vorgaben zur Lichtdurchlässigkeit gelten.

Die von uns verwendete 3M Qualitätsfolie ist optimal gegen Ausbleichen und Farbveränderungen geschützt und hält dadurch im Normalfall auch ein Autoleben lang.

Wir gewähren eine, durch 3M abgesicherte, 7-jährige Vollgarantie.

Ein Blendstreifen oder Scheibenband ist in der Schweiz erlaubt und hilft wirkungsvoll gegen Blendung.

Voraussetzung ist, dass die Sicht des Lenkers nicht behindert wird.

Konkret muss auf 12 m Distanz eine Ampel oder ähnliches auf 4 m Höhe ohne Einschränkung gesehen werden.

Das kommt ganz auf den Fahrzeugtypen und die Art der Frontscheibe an.

Voraussetzung ist, dass eine Ampel oder ähnliches in 4 m Höhe auf eine Distanz von 12 m ohne Einschränkungen gesehen wird. (71a Absatz 1 VTS)

Die Markierung auf der Frontscheibe zeigt nicht an, wie breit ein Scheibenband sein darf.

Die Folie wird zuerst millimetergenau auf die Fenster- oder Scheibenform zugeschnitten. Anschliessend wird die Folie mithilfe eines Heissluftföhns sorgfältig an die Glaswölbung angepasst. Danach erfolgt die Montage auf der Innenseite mit der „Rolltechnik“ — bei gewissen Spezialfolien oder laut Vorgaben kann auch eine Aussenmontage nötig sein.

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